Gemeinde Enzenkirchen
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Förderungsrichtlinien
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Herstellung der Hauszufahrt.
Die Länge der Hauszufahrt wird vom öffentlichen Gut bis zur jener Garage (Carport, PKWAbstellplatz)
gemessen, welche sich am nähesten bei der Wohnhauseingangstür befindet.
Art und Höhe des Zuschusses
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Länge der Hauszufahrt. Die Länge der
Hauszufahrt wird von der Gemeinde abgemessen. Die Breite wird mit 3 m festgesetzt.
Förderungshöhe: Euro 8,-- pro m² bei Errichtung von Unterbau und Staubfreimachung
Förderungshöhe: Euro 4,-- pro m² bei Fertigstellung des Unterbaues
Förderungshöhe: Euro 4,-- pro m² bei nachfolgender Staubfreimachung (es wurde vorher nur
der Unterbau gefördert)
Förderungshöhe: Euro 4,-- pro m² bei Sanierung der Hauszufahrt
Es muss zwischen Erstförderung und den Sanierungsarbeiten ein Zeitraum von mindestens 15
Jahren liegen.
Rechtsanspruch
Der Zuschusswerber nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung eines Zuschusses nach
Maßgabe der vorhandenen und budgetierten Mittel erfolgt, kein Rechtsanspruch besteht und
die gegenständlichen Richtlinien vom Gemeinderat jederzeit aufgehoben oder geändert
werden können.
Genehmigung
Die Genehmigung der einzelnen Zuschussansuchen - sofern sie den Richtlinien entsprechen -
ist dem Bürgermeister vorbehalten.