Förderung für Hauzufahrten

Förderungsrichtlinien

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Herstellung der Hauszufahrt.

Die Länge der Hauszufahrt wird vom öffentlichen Gut bis zur jener Garage (Carport, PKWAbstellplatz)

gemessen, welche sich am nähesten bei der Wohnhauseingangstür befindet.

Art und Höhe des Zuschusses

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Länge der Hauszufahrt. Die Länge der

Hauszufahrt wird von der Gemeinde abgemessen. Die Breite wird mit 3 m festgesetzt.

Förderungshöhe: Euro 8,-- pro m² bei Errichtung von Unterbau und Staubfreimachung

Förderungshöhe: Euro 4,-- pro m² bei Fertigstellung des Unterbaues

Förderungshöhe: Euro 4,-- pro m² bei nachfolgender Staubfreimachung (es wurde vorher nur

der Unterbau gefördert)

Förderungshöhe: Euro 4,-- pro m² bei Sanierung der Hauszufahrt

Es muss zwischen Erstförderung und den Sanierungsarbeiten ein Zeitraum von mindestens 15

Jahren liegen.

Rechtsanspruch

Der Zuschusswerber nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung eines Zuschusses nach

Maßgabe der vorhandenen und budgetierten Mittel erfolgt, kein Rechtsanspruch besteht und

die gegenständlichen Richtlinien vom Gemeinderat jederzeit aufgehoben oder geändert

werden können.

Genehmigung

Die Genehmigung der einzelnen Zuschussansuchen - sofern sie den Richtlinien entsprechen -

ist dem Bürgermeister vorbehalten.